Aus aktuellem Anlass weist das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe darauf hin, dass die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz rechtswidrig ist. Die Entnahme von Wasser über nicht genehmigte oder fremde Standrohre stellt eine illegale Nutzung des öffentlichen Versorgungsnetzes dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Entsprechende Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Für die zulässige Wasserentnahme aus dem Verteilnetz stellt das Wasserwerk auf Antrag gegen Kaution und Nutzungsgebühr geprüfte und den technischen Regelwerken entsprechende Standrohre zur Verfügung. Diese gewährleisten eine hygienisch einwandfreie Wasserentnahme.
Das Wasserwerk weist ausdrücklich darauf hin, dass Standrohre nicht zur Befüllung privater Pools vermietet werden. Pools sind ausschließlich über den hauseigenen Trinkwasseranschluss zu befüllen. Das entnommene Wasser wird dabei über den Wasserzähler erfasst und ordnungsgemäß abgerechnet.
Das Wasser muss bei der Entleerung des Pools in die Kanalisation eingeleitet werden und unterliegt daher der Abwassergebührenpflicht. Ausgenommen sind lediglich kleine Planschbecken bis etwa 1 m³ Inhalt, sofern das Wasser auf dem Grundstück schadlos versickern kann und nicht chemisch behandelt wurde.
Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe unterstützt die Befüllung privater Pools nicht und verleiht hierfür keine Standrohre.
Wasserdiebstahl verursacht Kosten, die letztlich von allen Trinkwasserkunden getragen werden müssen.
Die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz stellt keinen Bagatellverstoß dar. Sie beeinträchtigt den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Wasserversorgung und führt zu vermeidbarem Aufwand für die Allgemeinheit. Das Wasserwerk bittet daher um Hinweise auf verdächtige Wasserentnahmen oder den missbräuchlichen Einsatz von Standrohren und wird entsprechenden Hinweisen nachgehen.
Darüber hinaus besteht bei der Verwendung ungeprüfter oder nicht desinfizierter Standrohre die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassernetzes. Solche Verunreinigungen können erhebliche gesundheitliche Risiken verursachen. Die Kosten für notwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

