Die Gemeinde überprüft regelmäßig alle öffentlichen Spielplätze und Spielgeräte im Gemeindegebiet auf ihre Sicherheit und die Einhaltung der geltenden gesetzlichen sowie technischen Vorgaben. Grundlage hierfür sind insbesondere die einschlägigen Sicherheitsnormen für Spielplätze und Spielplatzgeräte sowie die Verpflichtung der Gemeinde zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Im Rahmen dieser Kontrollen werden die Spielgeräte auf ihren baulichen Zustand, mögliche Verschleißerscheinungen und sicherheitsrelevante Mängel untersucht. Ziel ist es, den Kindern sichere und attraktive Spielmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen.
Werden bei den Überprüfungen Mängel festgestellt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder eine Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer darstellen, ist die Gemeinde verpflichtet, unverzüglich zu handeln. In solchen Fällen müssen die betroffenen Spielgeräte bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt oder – sofern erforderlich – abgebaut werden. Dies war kürzlich auf den Spielplätzen am Nussweg und in der Milser Heide erforderlich. Dort mussten jeweils eine Rutsche aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen und abgebaut werden.
Soweit die festgestellten Mängel durch kleinere Reparaturen oder technisch einfache Anpassungen behoben werden können, werden diese Arbeiten selbstverständlich zeitnah durch unseren für die Spielplätze zuständigen Mitarbeiter durchgeführt. Ziel ist es stets, den Erhalt der vorhandenen Spielgeräte zu ermöglichen und die Spielplätze für die Kinder weiterhin attraktiv zu gestalten.
Die Gemeindeverwaltung ist sich der großen Bedeutung der Spielplätze als Orte der Begegnung, Bewegung und des sozialen Miteinanders bewusst. Sie bedankt sich daher ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die dem Schutz der Kinder und aller Spielplatznutzerinnen und -nutzer dienen.

