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Anliegerbeiträge

Anliegerbeiträge

Als Grundstückseigentümer werden Sie bei Neubauvorhaben zu Beiträgen für Kanal- und Wasseranschluss herangezogen oder müssen Beiträge für Straßenbau bezahlen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Beiträgen, die auf den folgenden Seiten im einzelnen erläutert werden:

  • Erschließungsbeitrag: wird bei der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße (z.B. in Neubaugebieten) von den Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke von einer Straße erschlossen werden und wegen dieser Straße bebaubar sind. Dieser Beitrag kann für jede Straße nur einmal erhoben werden. Liegt ein Grundstück an mehreren Straßen, kann dieser Beitrag für ein Grundstück durchaus mehrmals erhoben werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte "BauGB-Maßnahme" (Baugesetzbuch);
  • Straßenausbaubeitrag: wird im wesentlichen bei einer Sanierung oder Verbesserung von Straßen erhoben. Dabei spricht man von "KAG-Maßnahmen" (Kommunalabgabengesetz);
  • Kanalanschlussbeitrag: wird dann für ein Grundstück erhoben, wenn es erstmals an einen Kanal angeschlossen werden kann und bebaubar ist;
  • Wasseranschlussbeitrag: wird - wie beim Kanalanschlussbeitrag - dann erhoben, wenn es erstmals an die Wasserversorgung anschließbar ist.

Wenn Sie nun ein Bauvorhaben planen und dafür ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie sich auf jeden Fall vorher erkundigen, ob für das Grundstück noch Beiträge zu bezahlen sind. Auch wenn ein Grundstück als "voll erschlossen" angeboten wird, bedeutet das nicht, dass alle Beiträge bezahlt sind. Klare Auskunft über die beitragsrechtliche Situation eines Grundstückes gibt eine Anliegerbescheinigung.