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Baulückenkataster

Baulückenkataster

Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ein Baulückenkataster veröffentlicht.
Die Grundlage hierfür ist der § 200 des Baugesetzbuches.
Das Baulückenkataster soll unbebaute und / oder unternutzte Grundstücke im Innenbereich aufzeigen, auf denen Wohngebäude errichtet werden können (weitere Informationen finden Sie weiter unten). Es soll einen Impuls zur Nutzung von Baugrundstücken im Innenbereich geben. Das Baulückenkataster bietet allen interessierten Personen eine Möglichkeit, sich über mögliche Bauplätze zu informieren.
Die Teilnahme ist freiwillig (siehe hierzu auch weiter unten Widerspruchsrecht und Datenschutz).

Was ist ein Baulückenkataster?
Das Baulückenkataster ist ein Überblick über alle unbebauten und / oder unternutzten Grundstücke im Innenbereich, die öffentlich-(bau)rechtlich sofort oder in absehbarer Zeit mit Wohngebäuden bebaut werden könnten. Die einzelnen Baulücken stellen den jeweiligen Kenntnisstand zum Stichtag dar. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Die Baulücken sind in drei Übersichtskarten (Nord, Süd, Gesamtübersicht) dargestellt.
Zu den einzelnen Baulücken sind weitere Informationen hinterlegt.
Das Baulückenkataster ist keine eingehende baurechtliche Prüfung darüber, ob ein Grundstück tatsächlich bebaubar ist. Insbesondere muss die konkrete Erschließung im Einzelfall geklärt werden. Für einige Grundstücke sind vor einer Bebauung noch privatrechtliche Regelungen zu treffen. Die Aussagen zur Erschließung sind lediglich erste Einschätzungen.
Das Baulückenkataster ist nicht tagesaktuell. Es gibt den Stand der Baulücken zum jeweiligen Stichtag wieder. 

Weitere Hinweise zur Benutzung finden Sie unten als PDF zum download.


Warum macht die Gemeinde ein Baulückenkataster?
In Leopoldshöhe ist eine große Anzahl an Bauwünschen vorhanden. Für viele Bauwünsche wird ein Bauplatz benötigt. Die Gemeinde möchte diese Nachfrage decken. Dafür muss Boden in Anspruch genommen werden.
Boden ist ein knappes Gut, mit dem sehr schonend umgegangen werden muss.
Siedlungsentwicklung soll daher bevorzugt im Innenbereich stattfinden, dort wo schon Infrastruktur und Bebauung vorhanden sind.
Das Baulückenkataster ist ein wichtiger Baustein zur Baulandmobilisierung im Innenbereich. Die Inanspruchnahme des knappen und wichtigen Gutes Boden kann so möglichst gering gehalten werden.

Die Bebauung von Baulücken bietet noch weitere Vorteile. Neue und zusätzliche Infrastruktur muss in geringerem Umfang gebaut werden, als bei der Entwicklung von Neubaugebieten.
Die Inanspruchnahme von Flächen in der freien Landschaft für die Siedlungsentwicklung kann verringert werden.

Widerspruchsrecht
Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Grundstückes ist jederzeit möglich.
Auch nach der Veröffentlichung werden die Grundstücke nach einem Widerspruch aus dem Baulückenkataster entfernt.
Ein Grundstück, das im Baulückenkataster eingestellt ist, muss nicht bebaut werden.

Wenn Sie einen Widerspruch einlegen möchten, können Sie dies schriftlich oder persönlich machen.
Zur Abgabe schriftlicher Widersprüche können Sie das Formular (PDF) unten verwenden.
Der Widerspruch sollte die genaue Bezeichnung des Grundstückes beinhalten.
Diese umfasst neben der Postadresse auch die Flurstücksnummer, Flur und Gemarkung.

Datenschutz
Persönliche Daten werden nicht veröffentlicht oder weitergegeben. 

Hier die Links zum Baulückenkataster:

Baulückenkataster Leopoldshöhe Nord

Baulückenkataster Leopoldshöhe Süd

Baulückenkataster Leopoldshöhe Gesamtübersicht

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