Fischereischein
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es der Inhaberin/dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
Der digitale Fischereischein
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an.
Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit. Eine Beantragung eines modernen Fischereischeins ist jedoch auch ab dem Jahr 2031 und in den Folgejahren möglich, selbst wenn der bisherige Fischereischein bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist, sofern die Fälschungsüberprüfung dessen Echtheit bestätigt.
Die Gültigkeit des neuen Fischereischeins entsteht wie bisher durch die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Sollten Sie ab dem 03.07.2026 in einem anderen Bundesland als NRW angeln oder fischen wollen, ist die Fischereiabgabe dort jeweils zusätzlich zu entrichten. Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.
Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Fischereischein nach altem Muster oder Prüfungszeugnis
- bei erstmaliger Erteilung: Prüfungszeugnis#
Kosten
- Fischereischein auf Lebenszeit 30,00 Euro
- Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr 22,00 Euro
- Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre 50,00 Euro
- Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt in Deutschland gemeldet sind 32,00 Euro
- Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) Beantragung beim zuständigen Landesamt 30,00 Euro
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.
Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim Landesamt gestellt werden.
