Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte

Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte

In der Satzung über die Wahrnehmung der Belange von Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Leopoldshöhe heißt es: „Rat und Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe sind im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Ferner soll die Vertretung der Interessen der älteren Einwohner/innen Leopoldshöhes sichergestellt werden.“

Hierfür gab es bisher eine ehrenamtlich besetzte Stelle, die für Angelegenheiten von SeniorInnen und Menschen mit Behinderung gleichermaßen zuständig war. Seit Satzungsänderung vom 29.April 2021 ist es vorgesehen, zwei Ämter zu besetzen: eine/n Ehrenamtlichen Behindertenbauftragte/n und eine/n Ehrenamtlichen Seniorenbeauftragte/n.

Den doch mitunter sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen der Menschen soll so noch besser Sorge getragen werden können.

Die Aufgaben der ehrenamtlich beauftragten Person sind vielfältig und bestehen beispielsweise in einer Wegweiserfunktion für betroffene BürgerInnen, aber auch in einer beratenden Funktion für die Verwaltung z.B. im Zusammenhang mit der Planung von Einrichtungen oder Informationsmaterialien, der Mitwirkung beim Aufzeigen von Versorgungslücken und Mitarbeit in Ausschüssen.


Keine Ergebnisse gefunden.