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Pressemitteilungen

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Aa, Johannisbach und Nebengewässer“


Die Bezirksregierung Detmold hat für die Windwehe im Kreis Lippe und der Stadt Bielefeld das mit der ordnungsbehördlichen Verordnung „Aa, Johannisbach und Nebengewässer auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld“ vom 4. September 2014 festgesetzte Überschwemmungsgebiet überarbeitet.

Die Überschwemmungsgebietsverordnung „Aa, Johannisbach und Nebengewässer“ vom
4. September 2014 wird entsprechend der neuen Festsetzungsverordnung „Windwehe“ mit deren Inkrafttreten für den Bereich der Windwehe – im Stadtbezirk Bielefeld-Heepen von dem Anschluss an das noch bestehende Überschwemmungsgebiet der Lutter bis zum Abzweig Diekbreede/Eckendorfer Straße bei km 3,58 -  aufgehoben.

Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Landeswassergesetz NRW (LWG). Gemäß § 83 Abs. 1 LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung an der neuen Ausweisung zu beteiligen und ihr so die Möglichkeit zu geben, sich über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die Festsetzung ergebenen Rechtsfolgen zu informieren.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen (Übersichtskarte, Lagepläne und Erläuterungsbericht) des ermittelten Überschwemmungsgebietes im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe, 3. OG – Zimmer 34, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe in der Zeit vom 18. November bis einschließlich 17. Januar 2023 aus und kann, unter Einhaltung der vor Ort ggf. geltenden Coronaschutzmaßnahmen von Mo. – Di. von 08:00 – 15:30 Uhr, Mi. + Fr. von 08:00 – 11:30 Uhr, Do. von 08:00 – 17:30 Uhr oder nach individueller Terminabsprache unter der Telefonnummer 05208/991-271 (Herr Loer, E-Mail: r.loer@leopoldshoehe.de) eingesehen werden. Fragen zum Überschwemmungsgebiet können nur im Rahmen eines entsprechenden Termins beantwortet werden.

Hinweis: Das Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe ist in der Zeit vom 27. bis einschließlich 30. Dezember 2022 ganztägig geschlossen.

Stellungnahmen zur Festsetzung dieser Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 31. Januar 2023 (24:00 Uhr - Poststempel der Behörde) unter Angabe des Überschwemmungsgebietes bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Der Bürgermeister, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe oder bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig. Stellungnahmen, die bei den Kommunen eingehen, werden zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung weitergeleitet

Stellungnahmen, die per E-Mail abgegeben werden, können gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRW nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Versandart nach § 5 De-Mail-Gesetz entsprechen (Benutzung einer sogenannten De-Mail-Adresse). Diese Stellungnahmen können Sie an die E-Mail-Adresse: poststelle@brdt.nrw.de-mail.de senden.

im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Windwehe können die Unterlagen auch online eingesehen werden. Auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold - Seite „Neues aus der Wasserwirtschaft“- sind die Unterlagen hinterlegt und können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-54/aktuelles-aus-der-wasserwirtschaft

 

(Bild: Pixabay)