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Fischereischein


Es gibt Jugend-, Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Diese stellt das Bürgerbüro für Sie aus.

Jugendfischereischein

Jugendliche ab 10 Jahren bis zum 15. Lebensjahr benötigen für den Jugendfischereischein ein Passbild und die Zustimmung der Eltern. Der Schein ist ein Kalenderjahr gültig.

Die Gebühr beträgt z. Z. 8,00 €.

Jahres- und Fünfjahresfischereischein

Den Jahres- und Fünfjahresfischereischein erhalten Sie ab dem 14. Lebensjahr. Bei einem Neuantrag benötigen wir ebenfalls das Prüfungszeugnis des Kreises Lippe und ein Passbild.

Sofern Sie Angehöriger der alliierten Streitkräfte sind, erhalten Sie einen Jahresfischereischein, für den Sie bitte eine Bescheinigung Ihrer militärischen Einheit und ein Passbild mitbringen.

Die Gebühr beträgt z. Z.

  • 16,00 € für den Jahresfischereischein und 
  • 48,00 € für den Fünfjahresfischereischein.


Wichtig:

Der Jugend- und der Jahresfischereischein sind nur bis zum Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurden.

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung einer Person geangelt werden, die einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein hat.

Sonderfischereischeine werden für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, ausgestellt.

Gebühren wie oben!

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen.

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